AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Osmose Yoga GmbH (im Folgenden auch kurz „Osmose Yoga“)
1. ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Osmose Yoga GmbH gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der Osmose Yoga GmbH mit Sitz in der Große Pfarrgasse 12/18, 1020 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Landesgericht Wien unter FN 610233b. Daher unterliegen auch alle über die Plattformen „Eversports“ gebuchten Produkte und Dienstleistungen den folgenden AGB.
1.2 Vertragsabschluss
Mit dem Erwerb (online oder vor Ort im Studio) sämtlicher Produkte bzw. Tickets (Einzelklassen, Schnupperangebote, Workshops, unilimitierte Pässe, Blockkarten, Retreats, Privatstunden, Gutscheine etc.), welche zur Nutzung einer der von Osmose Yoga angebotenen Dienstleistung berechtigen, kommt es zu einem Vertragsabschluss mit Osmose Yoga GmbH und die Kund:innen akzeptieren die nachstehenden AGB.
2. NUTZUNGSRECHTE
2.1 Benützung der Räumlichkeiten
Durch den Abschluss der Buchung sind die Kund:innen zur Teilnahme an dieser Einheit zu den angebotenen Kurszeiten laut Stundenplan sowie zur Nutzung der Räumlichkeiten (Yogaraum, Umkleiden, Duschen und Toiletten, Eingangsbereich) des Studios von Osmose Yoga berechtigt. Die Kund:innen können diese Räumlichkeiten jeweils 20 Minuten vor und nach Beendigung einer Einheit zum Umziehen und Duschen nutzen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme dieser Leistungen.
2.2 Teilnahmevoraussetzungen
Den Kund:innen stehen grundsätzlich alle angebotenen Dienstleistungen von Osmose Yoga zur Buchung offen. Es können jedoch für bestimmte Einheiten seitens Osmose Yoga bestimmte persönliche Bedingungen der Teilnehmer:innen vorausgesetzt werden. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen besteht keine Verpflichtung der Leistungserbringung von Osmose Yoga.
2.3 Pünktlichkeit
Die Teilnahme an sämtlichen Klassen, Workshops und Events ist nur möglich, wenn die Kundin/der Kunde pünktlich zur angegebenen Anfangszeit im Studio erscheint. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmer:innen niemand mehr ins Studio eingelassen werden.
2.4 Auslastung und Stundenplanänderungen
Den Kund:innen stehen grundsätzlich alle angebotenen Dienstleistungen von Osmose Yoga im Rahmen ihrer gebuchten Tickets zur Teilnahme offen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme dieser Leistungen. Für sämtliche Einheiten (Klassen, Workshops, Events etc.) gelten begrenzte Teilnehmer:innenzahlen. Osmose Yoga behält sich außerdem kurzfristige Änderungen im Stundenplan vor.
2.5 Allgemeine Verhaltensregeln, Hausordnung
Die Kund:innen sind angehalten, die Einrichtung des Studios sorgsam zu behandeln und dabei auch andere Teilnehmer:innen nicht zu beeinträchtigen. Aus Rücksicht auf einen störungsfreien Ablauf der Klassen wird ein entsprechendes Verhalten der Kund:innen vorausgesetzt. Daher ist während der Klasse Ruhe einzuhalten und Geräte (wie etwa Mobiltelefone) sind lautlos zu schalten. In den Räumlichkeiten von Osmose Yoga sind keine mitgebrachten Glastrinkflaschen erlaubt. Entsprechende Weisungen der Yogalehrer:innen von Osmose Yoga sind einzuhalten. Bei groben Verstößen der Kundin/des Kunden gegen diese allgemeinen Bedingungen und Weisungen (Bedrohungen, Beleidigungen, Diebstahl, Tätlichkeiten, sexuelle Belästigung etc.) kann der Zutritt zum Studio für die gesamte Vertragsdauer untersagt werden und es kann zu einem Verfall der offenen Pässe kommen. Dies führt zu keiner Rückerstattungspflicht seitens Osmose Yoga. Zur Wahrung eines respektvollen Miteinanders und Vermeidung von Konflikten unter Teilnehmer:innen und in Hinblick auf einen ungestörten Ablaufes behält sich Osmose Yoga das Recht vor, die Leistungserbringung auch ohne Angabe von weiteren Gründen abzulehnen. In diesen Fällen werden jedoch noch nicht konsumierte Leistungen aliquot rückerstattet.
Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch Osmose Yoga ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Umkleiden und Duschen sind unabhängig vom Zweck verboten. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) stets zu beachten.
3. VERTRAGSARTEN UND KONDITIONEN
3.1 Definition Klassen
Für die nachfolgenden Ausführungen der Vertragsarten gilt folgende Definition von „Klassen“. Als Klassen werden alle offenen, regulären Klassen laut Stundenplan kategorisiert. Davon ausgenommen sind Workshops, Events, Retreats und sonstige Sonderklassenformate.
3.2 Schnupperangebote
Ein Pass für eine Schnupperklasse oder ein Schnuppermonat ist nur einmalig für Neukund:innen gültig. Der Pass für eine Schnupperklasse berechtigt zur Teilnahme einer einzelnen Klasse. Der Pass für ein Schnuppermonat berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen, endet nach einem Monat und wird nicht verlängert.
3.3 Einzelklassen, Workshops
Der Pass für eine Einzelklasse oder einen Workshop berechtigt zur Teilnahme an der Einzelklasse oder dem Workshop.
3.4 Blockkarten
5er oder 10er Blockpässe berechtigen zur Teilnahme an 5 bzw. 10 Klassen. Die Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich. Diese Blockpässe sind 3 Jahre ab Kaufdatum gültig.
3.5 Unlimitierte Pässe
3.5.1. 12 Monate (unlimitiert)
Der Pass 12 Monate (unlimitiert) berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen. Ein Vertragsmonat beginnt am Tag des Vertragsabschlusses und endet an dem Tag, der im Folgemonat dem Tag des Vertragsabschlusses vorangeht (z.B. Abschluss 6.4. – Ende 5.5.). Der Pass beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und gilt dann für zwölf Monate. Danach verlängert sich der Pass jeweils um einen Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann ordentlich zum etzten eines Vertragsmonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (auch per E-Mail) gekündigt werden.
3.5.2. 6 Monate (unlimitiert)
Der Pass 6 Monate (unlimitiert) berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen. Ein Vertragsmonat beginnt am Tag des Vertragsabschlusses und endet an dem Tag, der im Folgemonat dem Tag des Vertragsabschlusses vorangeht (z.B. Abschluss 6.4. – Ende 5.5.). Der Pass beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und gilt dann für sechs Monate. Danach verlängert sich der Pass jeweils um einen Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann ordentlich zum Letzten eines Vertragsmonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (auch per E-Mail) gekündigt werden.
3.5.3. 3 Monate (unlimitiert)
Der Pass 3 Monate (unlimitiert) berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen. Ein Vertragsmonat beginnt am Tag des Vertragsabschlusses und endet an dem Tag, der im Folgemonat dem Tag des Vertragsabschlusses vorangeht (z.B. Abschluss 6.4. – Ende 5.5.). Der Pass beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und gilt dann für drei Monate. Danach verlängert sich der Pass jeweils um einen Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann ordentlich zum Letzten eines Vertragsmonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (auch per E-Mail) gekündigt werden.
3.5.4. 1 Monat (unlimitiert)
Der Pass 1 Monat (unlimitiert) berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen, endet nach 30 Tagen und wird nicht automatisch verlängert. Der Pass beginnt mit dem Tag der ersten gebuchten Klasse und gilt dann für 30 Tage.
3.6 Personal Training Stunden
Der Pass berechtigt zur Teilnahme an einer Privatstunde mit einer Yogalehrer:in von Osmose Yoga. Der Termin dafür wird individuell vereinbart. Diese Einheiten können 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden, ansonsten wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
3.7 Ausbildungen und Retreats
Für Ausbildungen und Retreat-Packages gelten die dafür definierten Bedingungen laut der jeweiligen Ausschreibung/Vereinbarung bzw. des Anmeldeformulars. Abseits der darin gesonderten Regelungen kommen die AGB von Osmose Yoga zur Anwendung.
3.8 Übertragungsmöglichkeit und Nichtausnutzung der Pässe
Sämtliche Pässe können nicht übertragen und auch nicht in bar abgelöst werden. Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung zu einem Workshop oder Personal Training übertragbar, jedoch muss die Übertragung vor Beginn einer solchen Einheit erfolgen. Sollte eine Kundin/ein Kunde eine Leistung von Osmose Yoga aus Gründen, welche in der Sphäre der Kundin/des Kunden liegen und welche nicht zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen, nicht in Anspruch nehmen können, kommt es zu keiner Rückerstattung und keiner Reduktion an die Kundin/den Kunden.
3.9 Stornoregelungen
3.9.1. Stornoregelungen Online Voranmeldungen
Stornierungen von gebuchten Klassen können nur über die Buchungsplattform „Eversports“ vorgenommen werden. Klassen können bis zu 6 Stunden vor Klassenbeginn kostenlos storniert werden. Bei einer späteren Stornierung wir der volle Betrag verrechnet. Bei Buchungen mit „unlimitiert“ Pässen wird nach dreimaliger Nichteinhaltung des Stornozeitraums oder Nichterscheinen der Account zur Voranmeldung gesperrt. Der Account kann gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 10 wieder entsperrt werden. Workshops und Events können, sofern nicht anders angegeben, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Die Kundin/der Kunde erhält hier eine Gutschrift des Ticketpreises. Diese Gutschrift kann für spätere Workshop- und Eventbuchungen genutzt werden und wird nicht in bar abgelöst.
3.9.2. Stornoregelungen im Krankheitsfall oder bei Unfall
Sollte die Kundin/dem Kunden aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, welche nachweislich (basierend auf einem vorzulegenden ärztlichen Attest) die Inanspruchnahme der Leistungen von Osmose Yoga zumindest für einen Zeitraum von einem Jahr nicht mehr möglich sein, ist die Kundin/der Kunde berechtigt, die Pässe „12 Monate (unlimitiert)“, 6 Monate (unlimitiert)“ und „3 Monate (unlimitiert)“ mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Der Kundin/dem Kunden wird ein etwaiger aliquoter Anteil rückerstattet bzw. nicht mehr eingezogen.
3.10. Pausierung
3.10.1. Pausierung bei Krankheit oder bei Unfall
Sollte der Kundin/der Kunde aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, welche nachweislich (basierend auf einem vorzulegenden ärztlichen Attest) die Inanspruchnahme der Leistungen von Osmose Yoga zumindest für einen Zeitraum von vier Wochen nicht mehr möglich sein, können die Pässe „12 Monate (unlimitiert)“, 6 Monate (unlimitiert)“ und „3 Monate (unlimitiert)“ mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Erkrankung ohne Zahlungspflicht ruhend gestellt werden. Die Anfrage hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Für die Dauer der Pausierung können die Leistungen im Zusammenhang mit den Pässen „12 Monate (unlimitiert)“, 6 Monate (unlimitiert)“ und „3 Monate (unlimitiert)“ nicht in Anspruch genommen werden.
3.10.2. Pausierung aus privaten Gründen
Jede Kundin/ Jeder Kunde kann einen Pass „12 Monate (unlimitiert)“ gegen eine Gebühr in der Höhe von EUR 20,00 pro Monat pausieren. Für die Dauer der Pausierung können die Leistungen im Zusammenhang mit dem Pass „12 Monate (unlimitiert)“ nicht in Anspruch genommen werden.
3.11. Kündigung aus Wichtigem Grund (Außerordentliche Kündigung)
Neben den Kündigungsrechten laut dieser AGB stehen den Kund:innen und Osmose Yoga die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus wichtigen Gründen zu.
4. PREISE UND ZAHLUNGSARTEN
4.1. Preise
Alle Preise sind Endverbraucherpreise und verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine aktuelle Preisliste ist an der Studio Rezeption ausgehängt. Beim Pass „12 Monate (unlimitiert)“ wird der Preis jährlich (Stichzeitpunkt erster Vertragsabschlusstag) auf dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis für den Pass „12 Monate (unlimitiert)“ angepasst. Die Kundin/der Kunde wird darüber via E-Mail benachrichtigt und ist berechtigt die Preisanpassung abzulehnen und den Vertrag innerhalb von 14 Tagen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für den Fall eines vorzeitigen Abbruchs einer Klasse/Workshop etc., kommt es zu keiner Rückerstattung.
4.2. Ermäßigungen
Die Ermäßigungen für Student:innen (bis inkl. 25 Jahre), Pensionist:innen sowie für Yogalehrer:innen mit Yoga Alliance Zertifikat (mind. 200h) sind bis auf Widerruf gültig und werden nur nach Vorlage des dafür notwendigen Nachweises gewährt. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung der Voraussetzungen für die Ermäßigung unaufgefordert bekannt zugeben. Sollten die Voraussetzungen für die Ermäßigung nicht mehr vorliegen, kommt ab diesem Zeitpunkt der reguläre Preis zur Anwendung.
4.3 Zahlungsart
Die Zahlung hat unverzüglich beim Kauf des jeweiligen Produktes zu erfolgen und kann online via Kreditkarte, Apple Pay, PayPal, Sofortüberweisung (EPS) sowie vor Ort im Studio via Bankomatkarte, Kreditkarte und Apple Pay vor Beginn der Klasse zu erfolgen. Bei ausgewählten Events, Ausbildungen und Retreats hat die Bezahlung nach den dafür gesonderten Konditionen laut Ausschreibung/Anmeldeformular via Überweisung vorab zu erfolgen.
4.4. SEPA-Lastschriftverfahren
Für die Bezahlung der Pässe 3 Monate (unlimitiert), 6 Monate (unlimitiert) und 12 Monate (unlimitiert) ist ein SEPA-Lastschrifteinzug vorgesehen (zu Beginn des Vertragsmonates in monatlichen Teilbeträgen). Die Kundin/der Kunde hat Osmose Yoga dafür ein schriftliches Lastschriftmandat zu erteilen. Die Kundin/ der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr/sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die der Kundin/dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht möglich, ist Osmose Yoga berechtigt der Kundin/dem Kunden, Mahnspesen in Höhe von 2,50 Euro pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.
4.5. Elektronische Rechnungsstellung
Die Übermittlung von Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (z.B. Bons der Registrierkasse) werden elektronisch via e-Mail an die Kund:innen übermittelt.
5. HAFTUNG & SCHADENERSATZ
Die Kund:innen werden darauf hingewiesen, dass in den Räumlichkeiten von Osmose Yoga keine verschließbaren Spinde zur Verfügung stehen. Die Umkleiden werden nicht beaufsichtigt, Wertsachen können jedoch in den Yogaraum mitgenommen werden. Osmose Yoga übernimmt keine Haftung für sämtliche abhandengekommene Gegenstände und/oder Wertsachen der Kund:innen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots von Osmose Yoga erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens Osmose Yoga für Unfälle und daraus resultierende körperliche Schäden von Kund:innen sowie die Folgen von unsachgemäß ausgeführten Übungen wird ausgeschlossen (siehe dazu auch Punkt 6.). Für sonstige Schäden, wie etwa Vermögens- und Sachschäden haftet Osmose Yoga lediglich, wenn der Schaden von Osmose Yoga oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde oder es sich um eine Verletzung aus Vertragspflichten seitens Osmose Yoga handelt.
6. GESUNDHEITLICHE VERFASSUNG DER KUND:INNEN
Die Kundin/der Kunde erklärt mit dem Kauf eines Produktes bzw. Ticket ausdrücklich verbindlich, dass keine medizinischen sowie gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an den Einheiten (Klassen, Workshops, Events, Retreats, Ausbildungen etc.) bestehen. Des Weiteren wird erklärt, dass sie/er den körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist. Vor der Teilnahme an jeder Einheit hat die Kundin/der Kunde die Yogalehrerin/den Yogalehrer unaufgefordert über allfällige Verletzungen, Operationen, (chronische) Erkrankungen sowie psychische Leiden, die eine Teilnahme an der Einheit verhindern oder erschweren könnten, zu informieren. Die Teilnahme an Einheiten unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist untersagt. Bei der Ausführung von Übungen ist stets die individuelle physische und psychische Grenze zu wahren. Die von Osmose Yoga angebotenen Dienstleistungen stellen kein Heil- oder Therapieprogramm dar und ersetzen in keiner Weise ärztliche Behandlungen oder die Verordnung von Medikamenten. Das Team und Erfüllungsgehilfen von Osmose Yoga sind nach eigenem Ermessen und ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, dazu berechtigt der Kundin/dem Kunden nach Einschätzung des Gesundheitszustandes die Teilnahme an Einheiten zu verwehren. Die Kundin/der Kunde versichert bei ihrer/seiner Teilnahme an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den auszuführenden Yogaübungen keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. Dabei ist im Zweifelsfall vorab eine Ärztin/ein Arzt zu konsultieren. Bei einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme eine ärztliche Bestätigung/Freigabe einzuholen und vorzulegen.
7. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Sämtliche Kundendaten werden vertraulich zum Zweck der Vertragserfüllung und für eigene Werbezwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind die Weitergabe an Vertragspartner wie etwa der steuerlichen Vertretung von Osmose Yoga. Die Kundin/der Kunde erklärt sich zur Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung von Osmose Yoga sowie der Datenspeicherung im System von Osmose Yoga für maximal 10 Jahre nach dem letzten Studiobesuch einverstanden.
8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB sowie der darauf basierenden abgeschlossenen Verträge unwirksam, ungültig, nichtig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der AGB und der Verträge.
8.2. Nebenabreden
Es bestehen keine schriftlichen und mündlichen Nebenabreden zu diesen AGB. Abänderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
8.3. Schriftlichkeitserfordernis
Sofern die Kundin/der Kunde der Osmose Yoga eine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, kann die Kommunikation via E-Mail erfolgen. Das Schriftlichkeitserfordernis wird damit durch die Übermittlung via E-Mail erfüllt.
8.4. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG für sämtliche Streitigkeiten zwischen Osmose Yoga und Kund:innen das sachlich zuständige Gericht in 1020 Wien als vereinbart. Es kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen zur Anwendung.